Mandat 01

Sie führen ein Unternehmen. Wir schützen die Verantwortung

Als Geschäftsführer haften Sie persönlich – und in der Regel weiter, als Ihnen bewusst ist. Die entscheidende Aufgabe liegt darin, unternehmerisches und privates Vermögen zu trennen, bevor eine einzelne Entscheidung beides gleichzeitig trifft.

Ausgangslage

Die Haftung endet nicht an der Firmentür.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung beschränkt die Haftung der Gesellschaft – nicht die des Geschäftsführers. Wer Pflichten verletzt, haftet gegenüber der eigenen Gesellschaft grundsätzlich unbeschränkt, mit dem Privatvermögen und ohne Deckelung.

In der Praxis entstehen die teuersten Fälle nicht aus grober Fahrlässigkeit, sondern aus Routine: eine verspätete Meldung, eine nicht dokumentierte Entscheidung, eine übersehene Vertragsklausel. Der Schaden trifft dann eine Person, die ihn kaum kalkuliert hatte.

Unsere Arbeit setzt vor diesem Punkt an. Wir prüfen, wo unternehmerische Entscheidungen auf privates Vermögen durchschlagen können – und schließen diese Übergänge.

Häufige Fragen

Was Mandanten an dieser Stelle wissen wollen.

Wofür haftet ein Geschäftsführer persönlich?

Gegenüber der eigenen Gesellschaft für jede Pflichtverletzung – unbeschränkt und mit dem Privatvermögen. Häufige Auslöser sind verspätete Insolvenzanträge, nicht abgeführte Sozialabgaben, Verstöße gegen Compliance-Pflichten und Entscheidungen ohne ausreichende Informationsgrundlage. Eine D&O-Versicherung deckt diese Fälle ab, sofern sie den tatsächlichen Risiken entspricht und nicht nur formal besteht.

Was passiert, wenn eine Schlüsselperson ausfällt?

In inhabergeführten Unternehmen hängen Kundenbeziehungen, Bankkontakte und technisches Wissen oft an ein bis zwei Personen. Fällt eine davon längerfristig aus, entsteht innerhalb weniger Wochen ein Liquiditätsproblem – unabhängig davon, wie gut das Jahr lief. Eine Schlüsselpersonenabsicherung überbrückt genau diesen Zeitraum.

Wie kommt es in der Praxis zu Cyberschäden?

Selten durch spektakuläre Angriffe. Meist über eine geöffnete E-Mail, einen kompromittierten Zugang oder einen verlorenen Datenträger. Der größte Kostenblock ist dabei nicht die Technik, sondern die Folge: Betriebsunterbrechung, Benachrichtigungspflichten gegenüber Betroffenen, rechtliche Aufarbeitung und Reputationsschaden.

Wann muss die Betriebshaftpflicht angepasst werden?

Bei jeder wesentlichen Veränderung – neue Geschäftsfelder, neue Standorte, veränderte Leistungen, deutliches Umsatzwachstum. Wird das nicht gemeldet, kann der Schutz im Ernstfall genau für den neuen Bereich fehlen. Eine jährliche Prüfung ist deshalb Bestandteil jedes Mandats, kein Zusatz.

Schwerpunkte

Woran wir arbeiten.

  1. Geschäftsführerhaftung und D&O

    Persönliche Haftungsrisiken aus unternehmerischen Entscheidungen. Prüfung, ob eine bestehende D&O den tatsächlichen Risiken entspricht – nicht nur formal besteht.

  2. Betriebshaftpflicht und Produkthaftung

    Regelmäßiger Abgleich zwischen tatsächlicher Geschäftstätigkeit und vereinbartem Deckungsumfang.

  3. Cyber und Datenschutz

    Absicherung der Folgekosten: Betriebsunterbrechung, Benachrichtigungspflichten, forensische Aufarbeitung, Rechtsverteidigung.

  4. Schlüsselpersonen und Liquidität

    Überbrückung des Zeitraums, in dem ein Ausfall auf das Ergebnis durchschlägt.

  5. Betriebliche Altersversorgung

    Als Bindungsinstrument für Leistungsträger und als steuerlich sinnvolle Vorsorge für die Geschäftsführung selbst.

  6. Nachfolge und Exit

    Absicherung des Übergangs – gesellschaftsrechtlich, steuerlich und im Hinblick auf die Versorgung der Familie.

Unsere Arbeitsweise

Vier Schritte. Keine Abkürzungen.

  1. 01

    Analyse

    Wir verstehen Ihre Situation. Unternehmen, Vermögen, Familie, öffentliche Rolle – und wie diese Bereiche zusammenhängen.

  2. 02

    Strategie

    Wir entwickeln ein individuelles Sicherheitskonzept. Priorisiert nach dem, was existenzbedrohend wäre, nicht nach dem, was sich leicht verkaufen lässt.

  3. 03

    Umsetzung

    Wir koordinieren alle notwendigen Lösungen – auch über Versicherungen hinaus und über unser Netzwerk hinweg.

  4. 04

    Begleitung

    Wir bleiben langfristig Ihr persönlicher Ansprechpartner. Konzepte werden überprüft, wenn sich Ihre Situation ändert.

Mandantenstimmen

  • „Er ist für mich wirklich ein absoluter Experte auf seinem Gebiet und hat in unseren Unternehmen extrem viel Potenzial im Risikomanagement aufgezeigt. Und er ist auch dann für uns erreichbar, wenn man bei anderen nur noch in Callcentern landet.“

    Jens Wilke
    Jens Wilke Geschäftsführer, Wilke Unternehmensgruppe
  • „Seit vielen Jahren betreut uns Herr Brandt zu allen Themen rund um Versicherung und Absicherung. Die Mitarbeiter in unserem Haus schätzen ihn für seine außerordentlich hohe Fachkompetenz und seine Zuverlässigkeit sehr. Für uns kommt es nicht in Frage, zu einem der zahlreich vorhandenen Mitbewerber zu wechseln.“

    Thomas Vogel
    Thomas Vogel Geschäftsführer, HTS Dresden

Erstgespräch

Wo würde es Sie treffen?

Im Erstgespräch klären wir, welche Ihrer Entscheidungen im Ernstfall auf Ihr Privatvermögen durchschlagen würden. Unverbindlich und vertraulich.