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Wichtig zu wissen: Eine Haftpflichtversicherung zahlt bei Sachschäden immer nur den Zeitwert des beschädigten Gegenstandes. Die Zeitwertberechnung beruht dabei auf einheitlichen Regelungen für alle Versicherungsunternehmen.

Dazu ein Beispiel: Dir fällt das Handy eines Freundes aus der Hand und beim Aufprall zerbricht der Touchscreen. Bei einem iPhone 12 pro kostet ein Austauschdisplay ca. 400 Euro. Ersetzt der Versicherer deinem Freund automatisch diesen Betrag? Das prüft der Versicherer anhand der Unterlagen, die er verlangt:

  1. Beschreibung des Schadens von dir als Versicherungsnehmer/Schadensverursacher und vom Geschädigten (dem Handybesitzer)
  2. Aussagekräftige Fotos (meistens reichen 2 Fotos)
  3. Kaufrechnung (als Eigentumsnachweis und um den Kaufpreis festzustellen)
  4. Kostenvoranschlag/Reparaturrechnung

Geht man davon aus, dass das Telefon ohne Vertrag gekauft wurde, kann die Versicherung anhand dieser Informationen die Reparatur schnell und einfach genehmigen. Wenn der Kaufpreis im Rahmen eines Vertragsabschlusses z. B. nur 1 Euro beträgt, prüft die Versicherung im Internet, was das Handy am Tag des Kaufs offiziell gekostet hat. Intern wird dann der aktuelle Wiederbeschaffungswert des Geräts ermittelt. Hierzu ein einfaches, fiktives Rechenbeispiel:

iPhone 12 pro

eingeführt 05/2019 – 899 Euro neu

kostet 07/2021 – 778 Euro neu (Wiederbeschaffung)

Der Wiederbeschaffungswert darf die Kosten der Reparatur nicht übersteigen. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

Wiederbeschaffungswert:              778 Euro

Zeitwert (abzüglich ca. 40 %):       466 Euro

Max. Entschädigungssumme:       466 Euro

Somit ist eine Reparatur bis 466 Euro freigegeben. In unserem Beispiel hat der Geschädigte bzw. hast du Glück, dass der Schaden (zersprungenes Display) in voller Höhe bezahlt wird. Ansonsten müsstest du die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.


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