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Haftpflicht – Teilkasko – Vollkasko

Wenn du Auto fährst, brauchst du mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist eine gesetzliche Pflichtversicherung, ohne die du dein Fahrzeug nicht anmelden kannst. Die Haftpflichtversicherung zahlt, wenn du mit deinem Auto einen Schaden verursachst, z. B. wenn du beim Wenden einen Zaun beschädigst oder einen Fußgänger anfährst.

Darüber hinaus ist sowohl bei Gebrauchtwagen also auch Neufahrzeugen immer eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll.

Eine Vollkaskoversicherung deckt Schäden an deinem eigenen Auto, die durch einen selbstverschuldeten Unfall oder durch Vandalismus entstehen. Dazu ein Beispiel: Du parkst und stellst bei der Rückkehr fest, dass jemand dein Auto angefahren hat. Was nun? Mit einer Vollkaskoversicherung bist du auch für Schäden abgesichert, bei denen der Verursacher nicht zu ermitteln ist. Dabei ist es egal, wie alt dein Auto ist.

Heute kostet schon eine Stoßstange 1.000 Euro, und wenn der Wagen Einparksensoren oder eine Rückfahrkamera hat, bist du schnell bei 5.000 bis 10.000 Euro Schaden. Ohne Vollkasko kann das finanziell richtig schmerzhaft sein. Die Aufstockung von der Teilkaskoversicherung auf Vollkasko ist dagegen nur ein minimaler Preisunterschied und zahlt sich auf jeden Fall aus.

Eine Teilkaskoversicherung solltest du mindestens haben. Sie deckt den Diebstahl deines Autos oder von Zubehör ab und darüber hinaus auch Glasschäden sowie Wildschäden, die zu den häufigsten Schadensursachen gehören. Allerdings können sich hier große Versicherungslücken auftun, weil viele Versicherer im Kleingedruckten nur bestimmte Wildtiere einschließen – Kleinwild, Großwild oder doch sämtliches Wild? Als Laie blickt man hier kaum durch.
Dies ist nur ein Beispiel für die Tücken in der Autoversicherung, das zeigt: Es lohnt sich, auf die Details zu achten und professionelle Beratung zu holen!

Und noch ein Tipp: Kommt es zu einem Unfall, ist die Polizei ausschließlich für die Aufnahme des Schadens und die Beweissicherung zuständig. Sie darf keine Entscheidung darüber treffen, wer Schuld hat. Alleindie Versicherungsgesellschaft ist berechtigt, den Schaden zu regulieren.

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